Was für ein langes Wort. Das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) ist ein Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft trat. Es setzt endlich die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit („European Accessibility Act“) in gültiges nationales Recht um. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben wird dadurch umfassend gestärkt. Das BFSG legt nun verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen fest – vor allem im digitalen Bereich.
Das BFSG gilt für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden:
- Telekommunikationsdienste
- Personenbeförderungsdienste: Webseiten, Apps, (elektronische) Tickets, Verkehrsinformationen, Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen (für Verbraucher)
- E-Books (und Software)
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Vor allem der letzte Punkt betrifft praktisch alle Webshops oder Unternehmenswebseiten, die Produkte oder Leistungen auch an Endverbraucher verkaufen.
W3C WAI WCAG AA IEC CEN?
Das Abkürzungschaos ist umfassend, aber die Kurzfassung schnell und logisch:
- WCAG (Version 2.2) sind die technischen Kriterien, die Webseiten und Apps nun erfüllen müssen
- Die ISO (und CAN) hat diesen WCAG-Kriterienkatalog zum Industriestandard gemacht
Die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) sind ein internationaler Katalog an Richtlinien, die festlegen, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden können. Die WCAG wiederum werden vom „World Wide Web Consortium“ (W3C) entwickelt und sind als prinzipiell unpolitischer (weil technischer) Standard die Grundlage für fast alle nationalen Gesetze. Dazu zählt auch die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Die WCAG sind keine Gesetze, sondern Empfehlungen und Standards, die Webinhalte zugänglicher machen. Sie basieren auf vier einfachen Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
Diese Prinzipien werden durch Richtlinien und ausgezeichnete Erfolgskriterien konkretisiert. Diese lassen sich als Leitfaden für die Gestaltung von barrierefreien Websites nutzen.
Die WCAG sind nun gesetzliche Grundlage für viele Gesetze und Verordnungen zur Barrierefreiheit im digitalen Bereich.
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Wir sind keine Juristen. Aber wir können technisch helfen: In unserem Partnernetzwerk verfügen wir über mehrere Herausragende zertifizierte WCAG-Spezialisten, mit viel Erfahrung. ShopWare, Typo3, WordPress, CMS.